COVID-19 Präventionskonzept

ATSV – Gnigl

Covid 19 Beauftragter. Markus Köhrer und Wolfgang Mayrhofer

1. Verhaltensregeln von Sportlern und Trainern / Betreuern

Sportler

·         Aufklärung der Sportler über aktuelle Hygienemaßnahmen beim Training (Sicherheitsabstand, Regeln bei Betreten der Turnhalle, Hygienemaßnahmen)

·         Training nur für Personen, die sich gesund fühlen und keinerlei Krankheitssymptome aufweisen und die 3 G Regel erfüllen.

·         Training nur mit voriger Anmeldung und bei Abgabe bzw. Vorliegen des BSO-Einverständnis-Formulars

·         Im Eingangsbereich der Turnhalle und in den Umkleiden ist ein Sicherheitsabstand von 1 Meter zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einzuhalten

·         Bei Betreten des Hallengebäudes ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen

·         Um Kontaktzeiten zu minimieren sollen die Sportler frühestens 10 Minuten vor Trainingsbeginn in Trainingsbekleidung erscheinen, es wird empfohlen, bereits in Trainingsbekleidung zu erscheinen und die Umkleiden nicht zu verwenden

·         Nur eigene Trinkflasche verwenden

·         Nur eigenes Magnesia verwenden

·         Vor und nach Benutzung der Kleingeräte Hände desinfizieren

·         In eigener Trainings-Kleingruppe bleiben, zu anderen Kleingruppen mindestens 1 Meter Abstand halten

·         Verlassen der Turnhalle ist nur mit voriger Abmeldung vom Trainer erlaubt

·         Gründliches Händewaschen, ggf. Desinfizieren der Hände nach WC-Besuch

Trainer & Betreuer

·         Aufklärung der Betreuer über Maßnahmen zur Vermeidung einer COVID-19 Infektion (Sicherheitsabstand, regelmäßiges Händewaschen, Desinfizieren der Hände) sowie dem Vorgehen bei einem Infektionsfall

·         Es ist stets darauf zu achten, dass sich im Training nicht mehr als 40 Personen in der Turnhalle (incl. Tribüne) aufhalten, das heißt, Eltern sollen die Kinder vor dem Hallengebäude abgeben, das Gebäude ist nach Möglichkeit nicht zu betreten

·         Vor Beginn des Trainings Kontrolle & ggf. Auffüllen der Einweghandtücher & Desinfektionsmittel

·         Führen von Anmelde- und Anwesenheitslisten inklusive Kontaktdaten (Telefonnummern) der Sportler bzw. deren Erziehungsberechtigten

·         Laufende Kontrolle der Abstandsregeln und der Einhaltung der Hygienemaßnahmen bei den Sportlern

·         Sportler dürfen nur einzeln die Halle für WC-Besuche o.ä. verlassen

·         Abstand halten zu anderen Kindern und Trainern, Hilfestellung nur wenn dringend notwendig

·         Bei Hilfestellung: Handdesinfektion und Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes

·         Nach jedem Training: Desinfektion der Turnhalle (Alle Flächen außerhalb der Magnesia-Griffzonen) und Kontaktflächen (Türklinken, Waschbecken u.ä.)

·         Die Tribüne ist gesperrt

·         Um die Begegnungszonen bei den BreitenturnerInnen zu reduzieren gilt: die Umkleiden für Burschen und Mädchen werden abwechselnd von den Gruppen genutzt (Gruppe 1 Umkleide Mädchen, Gruppe 2 Umkleide Burschen, Gruppe 3 Umkleide Mädchen oder umgekehrt). Die Kinder warten in den Umkleiden bis sie vom Trainer abgeholt und zur Halle geführt werden.

2. Vorgaben für Trainings- und Wettkampf-Infrastruktur

Nutzung der unten genannten Turnhallen in den beschriebenen Zeiten ausschließlich durch ATSV -Gnigl

·         Leistungsturnhalle:

o   Leistungsturnen, Leistungsgruppe A (6-10jrg.)

§  Montag – Dienstag & Donnerstag – Freitag: 15:30 – 17:00

o   Leistungsturnen Leistungsgruppe B (> 10 jrg.)

§  Montag – Dienstag & Donnerstag – Freitag: 17:30 – 20:00

§  Fit for Fun  für Damen jeden Alters

§  Dienstag: 20:00 – 21:00

o   Kleinkinder (3-5jrg.)

§  Mittwoch: 16:00 – 17:00

o   Kinderturnen (6-8jrg)

§  Mittwoch: 17:00 – 18:00

o   Kinderturnen (9-15jrg)

o                 Mittwoch:18:00 - 19-00

o   Showdance Mädchen (7-15 jrg)

o                 Mittwoch:19:00 - 20-00             

o   Fit for Fun für Damen ab 50

o                 Mittwoch:20:00 - 21-00                           

o   Männer Fit (Volleyball)

§  Freitag:  20:15 – 21:30

·         Betreten der Turnhalle frühesten 10min vor jeweiligem Trainingsbeginn

·         In Pausenzeiten zwischen beiden Trainings werden Turnhalle & Kontaktflächen desinfiziert

·         In Rücksprache mit Schule bleiben so viele Trainingsgeräte wie möglich stehen

·         Durchgehendes Lüften (Lüftung & wenn möglich Deckenfenster)

·         Maximalzahl der Personen in der Turnhalle: 40 Personen (exklusive Trainer)

·         Entsprechend der Empfehlungen der Bundessportorganisation werden beaufsichtigt

·         Aktuell geltende Trainingsregeln hängen beim Eingang der Sportstätte sowie beim Eingang in die Turnhalle

·         Aussendung des Leitfadens zum Vorgehen bei COVID-19 Infektion per E-Mail an alle Sportler bzw. deren Erziehungsberechtigten & Trainer / Betreuer

 

3. Hygiene- und Reinigungsplan für die Sportstätte und Sportgeräte

·         Geräte außerhalb der Magnesia Griffzonen werden nach jeder Trainingseinheit desinfiziert
Kontaktflächen im Eingangsbereich der Turnhalle sowie der Waschräume werden nach jeder Trainingseinheit desinfiziert

·         Tägliche Reinigung der Waschräume, Umkleiden und Zutritts bereiche durch Reinigungspersonal

·         Sportler verpflichten sich, vor der Benutzung der Kleingeräte ihre Hände zu desinfizieren

 

4. Anpassungen bezüglich der Corona-Ampel

Es gilt die von der Stadt Salzburg für den Campus Gnigl vorgegebene Ampelfarbe.

·         Ampelfarbe grün: Vorgaben der Bundesregierung gelten, Training entsprechend des vorliegenden COVID-19 Präventionskonzepts

·         Ampelfarbe gelb: Begrenzung der Teilnehmer entsprechend der Quadratmeterregelung 10m2 pro Person auf 40 Personen in der Turnhalle (incl. Trainer); Sicherheitsabstand beim Training generell 2m zu Personen die nicht im selben Haushalt leben; Abstand im Eingangsbereich und den Umkleiden 2m zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben; Tribüne ist gesperrt

·         Ampelfarbe orange: Training nur noch für Leistungssportler unter Einhaltung des 2m Sicherheitsabstands; Sperre der Umkleiden – Sportler müssen bereits in Trainingsbekleidung erscheinen; festgelegte Trainingszeiten für einzelne Gruppen, keine Durchmischung der Gruppen

·         Ampelfarbe rot: kein Training für jegliche Gruppen

 

 

 

 


 

5. Regelungen zum Verhalten beim Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion

Hinweise auf einen Verdachtsfall einer COVID-19 Infektion

Gemäß der Definition des Sozialministeriums gilt derzeit jede Person, die die folgenden klinischen Kriterien erfüllt, als Verdachtsfall:

Jede Form einer akuten respiratorischen Infektion (mit oder ohne Fieber) mit mind. einem der folgenden Symptome, für das es keine andere plausible Ursache gibt: Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Katarrh der oberen Atemwege, plötzlicher Verlust des Geschmacks-/Geruchssinnes.

(https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Uebertragbare-Krankheiten/ Infektionskrankheiten-A-Z/Neuartiges-Coronavirus.html)

 

Auftreten eines Verdachtsfalles im Training

Auftreten eines Verdachtsfalles außerhalb des Trainings

1. Die betroffene Person ist sofort in einem eigenen Raum unterzubringen. Zur Risikominimierung darf bis zum Eintreffen des Gesundheitspersonals niemand den Bereich des Betreuungsangebots verlassen, bzw. ist auch hier den ersten, telefonischen Anweisungen der jeweilig zuständigen Gesundheitsbehörde Folge zu leisten

1. Isolation der Person, keine zusätzlichen, nicht notwendigen Kontakte erlauben

2. Die Verantwortlichen müssen sofort die Gesundheitshotline 1450 oder die/den zuständige/n Ärztin/Arzt anrufen, deren Vorgaben Folge leisten sowie die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde informieren: Gesundheitsamt für die Stadt Salzburg: Tel.: 0662/8072-4823

 

2. Gesundheitshotline 1450 oder die/den zuständige/n Ärztin/Arzt anrufen, deren Vorgaben Folge leisten sowie die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde informieren: Gesundheitsamt für die Stadt Salzburg: Tel.: 0662/8072-4823  ODER 0662/8072-4815

 

3. Die Verantwortlichen informieren unverzüglich die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten des/der unmittelbar Betroffenen.

 

3. Information von Markus Köhrer (hauptverantwortlicher Trainer)

4. Dokumentation, welche Personen Kontakt zur betroffenen Person haben bzw. hatten sowie die Art des Kontakts. Hierzu: Führen von Anmelde- und Anwesenheitslisten inklusive Kontaktdaten der Sportler bzw. deren Erziehungsberechtigten.

 

 

5. Weitere Schritte werden von den örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden verfügt. Auch Testungen und ähnliche Maßnahmen erfolgen auf Anweisung der Gesundheitsbehörden. Diese verfügen auch, welche Personen zur weiteren Abklärung vor Ort bleiben müssen.

 

6. Sollte ein Erkrankungsfall bestätigt werden, erfolgen weitere Maßnahmen entsprechend den Anweisungen der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde.